# Grundlagen Arbeitsrecht Eine Einführungsveranstaltung in das Deutsche Arbeitsrecht. Erstellt von faugoe185@fau.org <small><i class="fa fa-user"></i> faugoe185 <i class="fa fa-calendar"></i> 27.05.2026 </small> Note: Press "S" for the speaker view. Erstellt für Cookie talk Informatik, Weitere Verwendung erwünscht --- - Navigation mit Pfeiltasten - Übersicht Öffnen mit Escape - "S" für Speaker View mit Notizen und mehr Infos - p/ aus dem Link entfernen um normales Pad zu bekommen --- ## Disclaimer Dieser Vortrag und die Folien sind kein Juristischer Text und wurden nicht durch Anwälte oder ähnliches geprüft. Nutzung erfolgt auf eigene "Gefahr" --- ![](https://pad.fau.org/uploads/c992f0d7-ce6e-43be-9cc9-3aaf5eaec63d.png =900x500) --- ## Vorwort - FAU - Freie Arbeiter\*innen Union (Göttingen) - Bundesweit in Syndikaten (Ortsgruppen) organisiert - Weltweit in IKA (engl: IWA) dabei - Präsentation basiert auf "Deine Rechte im Job" (Stand Oktober 2025) - Letztes Update: 31.07.2026 Note: - Regierung macht ständig die Lage schlechter, Vortrag wird nicht immer Aktuell sein - Es gibt für fast alle Gesetze / Regeln irgendwelche sehr spezifischen Außnahmen also Achtung! --- ## Übersicht I 1. Arbeitsvertrag 2. Arbeitszeiten 3. Lohn 4. Krankheit 5. Urlaub 6. Arbeitsschutz 7. Kündigung --- ## Übersicht II 8. Schwarzarbeit 9. Minijob 10. Gemeinsam mehr 11. Sonderfälle 12. (Schein-) Selbstständigkeit 13. Versicherungen 14. Kollektives Arbeitsrecht --- ## 1. Arbeitsvertrag + Mündlicher Vertrag + Schriftlicher Vertrag + Befristung + Probezeit ---- ### Mündlicher / Kein Vertrag - Schriftlich ist Immer Sicherer! - Ohne Vertrag am Arbeiten? - 20h Arbeitszeit - Mindestlohn (oder gleicher Lohn wie Kollegen) - Mündliche Verträge sind immer unbefristet (Gibt Ausnahmen) Note: ---- ### Schriftlicher Vertrag - Anspruch nach einem Monat Arbeit - Erst alles prüfen (lassen), dann unterschreiben - Rechtswiedrige oder Fehlende Angaben sind mit gesetzlichen Mindeststandard ersetzbar Note: - Falsche/Rechtswiedrige Vertragsteile sind meist nicht straftbar :/ - Mindespunkte Arbeitsvertrag(siehe § 2 NachwG): - Name und Anschrift der Vertragsparteien - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Bei Befristung die absehbare Dauer - Arbeitsort - Beschreibung der Tätigkeit - Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts - Arbeitszeit - Erholungsurlaub - Kündigungsfristen - Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ---- ### Befristung - Mündliche Verträge sind immer unbefristet - Unbefristetete können nicht befristet werden - Maximal 24 Monate - Befristung muss Begründet sein oder Neueeinstellung - Zeitliche B.: Arbeitsvertrag endet an Datum XY - Zweckliche B.: Arbeitsvertrag endet 2 Wochen nach Meldung der Zweck Erfüllung Note: - Umbefristet mündlich möglich wenn eine Befristung durch die Art der Tätigkeit logisch ist (zB. Erntehelfer, Ersatz ẃegen Ausfall) - https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html ---- ### Probezeit - Länge - 6 Monate Standart - Maximal 6 Monate - 2 Wochen Kündigungsfrist - Muss Im Vertrag vereinbart sein - Krankheit - \> 4 Wochen Arbeit -> Normale Lohnfortzahlung - \< 4 Wochen Arbeit -> Krankenkasse zahlt - Urlaub kann theoretisch genommen werden --- ## 2. Arbeitszeiten + Arbeitstag, Ruhezeiten, Pausen + Dienstplan + Unfreiwilliger Feierabend + Klare Arbeitszeiten Note: - Gute Quelle: https://www.zeiterfassungsgesetz.de/ratgeber/dienstplanung/dienstplan-gesetzliche-vorgaben ---- ### Arbeitstag/Arbeitszeit - Max 8h pro Tag - Auch 10h möglich wenn Durchschnitt in 6 Monaten max. 8h - Außnahmen für Gastro, ... ---- ### Ruhezeiten, Pausen - Ruhezeit - Ruhezeit = Durchgängige Arbeitsfreie Zeit - Erwachsene: min. 11h - Jugendliche: min. 12h - Pausen - \< 6h -> Keine Pause notwendig - \> 6h -> 30min Pause VERPFLICHTEND - \> 9h -> 45min Pause VERPFLICHTEND - In der Pause wird NICHT gearbeitet und ist KEINE Arbeitszeit Note: - Arbeitszeitbetrug / Bilanzfälschung für Pausenzeiten von beiden Seiten ist oft Standart (Leute machen keine Pause, Pause wird eingetragen und Austrage Datum geschoben um Pausenzeit) - Pause muss spätestens nach 6h genommen werden - Jede Paue min. 15min - Andere Pausenzeiten für Minderjährige - Quellen - https://www.arbeitsrechte.de/pausenregelung/ - https://karrierebibel.de/pausenregelung/ ---- ### Dienstplan - Dienstplan muss min. 4 Tage im Vorraus erfahrbar sein - Gilt auch für "Arbeit auf Abruf" - Außnahmen gelten in Notfällen (!) - Arbeit auf Abruf - min. 3h pro Schicht (§12 Abs. 1) - Annahmeverzug (BGB § 615) ?!? Note: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeit-auf-abruf-wie-und-wo-ist-das-geregelt_76_377994.html - Arbeitende haben Recht auf "Nichterreichbarkeit" - Betriebsrat (Falls existent) muss zustimmen (Egal wie dringend) - Muss ausreichend Informiert werden - Wichtige Termine erhöhen Wiederspruchs Gewicht - Sehr viel Auslegungs Sache - Vertragliche / Gesetzliche Regeln sind bindend - https://www.jura.cc/rechtstipps/dienstplan-kurzfristig-geaendert-was-arbeitgeber-duerfen-und-was-nicht/ ---- ### Unfreiwilliger Feierabend - Spontane Änderungen des Diensplans sind nicht dein Problem - --> Lohn muss gezahlt werden auch wenn keine Arbeit vorhanden - Nach Hause Schicken wegen Umwelt Einflüsse oder Krankheit ist berechtigt - --> Lohnt wird weiter gezahlt Note: https://lexis-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht/darf-arbeitgeber-mitarbeiter-nach-hause-schicken/ ---- ### Klare Arbeitszeiten - Arbeit auf Abruf ohne Abgerufen zu werden -> Kein Lohn? - Nein: Es gelten 20h Arbeit & Lohn oder Vertragliche Bedingungen - Muss ersichtlich sein (für zb. Gericht) - Nachrichten an Chef um Arbeitsbereitschaft zu signalisieren (!) --- ## 3. Lohn + Verjährung + Überstunden + Trinkgeld + Manko ---- ### Verjährung - Lohnansprüche Verjähren nach 3 Jahren (Mindestlohn) - Voller Lohn Verjährung ist in Vertrag definiert (min. 3 Monate) - Anspruch verährt erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses bei fortlaufenden Zahlungen (Regelmäßiges Gehalt) Note: - Sehr wichtig für prekär Angestellte mit Abschiebegefahr etc. - Nicht klar ob pro Monat oder von letzten/ersten Monat aus -> Einfach möglichst schnell machen ---- ### Überstunden - Kein Pflicht wenn nicht im Vertrag geregelt (Außnahme: Notfälle) - Müssen Ausgezahlt oder Verurlaubt werden - Minus Stunden bei Vertrag Ende --> Arbeitgeber hat Pech - Auszahlung kann Minijob Grenze überschreiten und macht dann Lohn steuerpflichtig Note: - Arbeitnehmer hat Beweislast - Arbeitgeber muss über Überstunden informiert sein (Oder Vertraglich defniiert) - Notfälle sind schwammig definiert und dürfen nicht ewig dauern - Im Minijob ist abfeiern oft sinnvoller als Auszahlung wegen Minijob Grenze. (Momentan 603€/Monat) ---- ### Trinkgeld - Trinkgeld ist eine Schenkung des Gastes an die Angestellten und KEIN Lohnbestandteil - Chef\*in hat damit nichts zu machen/bestimmen Note: - Aufpassen bei Spenden Veranstaltungen (Was Spende an Betrieb und was Spende an Person ist) ---- ### Manko - Fehlendes Geld in Kasse des Betriebs (Gastro, Kino, ...) gilt als Manko - Rechtlich diffus - "Leichte Fahrlässigkeit" -> Keine Schuld - Arbeitsvertrag Regelung zu Mankogeld -> Kann in Haftung genommen werden - Mankogeld Gehalts Zahlung - Zusätzliches "Gehalt" - Von Dort Geld abgezogen wenn etwas zb. in der Kasse fehlt (Keine Fehler = Mehr Lohn) (Meist Steuerpflichtig) Note: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/mankoabrede-arbeitnehmerhaftung-und-fehlgeldentschaedigung/ Bin mir da recht unsicher https://www.hopkins.law/expertise/mankogeld Beispiel: Eine Bedienung in einem Restaurant erhält monatlich 200 Euro Mankogeld. Nach der Tagesabrechnung wurden Speisen und Getränke im Wert von 2.200 Euro verkauft. Der tatsächliche Kassenbestand beträgt jedoch nur 2.140 Euro. Für die Differenz von 60 Euro muss zunächst die Bedienung aufkommen. In diesem Fall würde das Mankogeld den Fehlbetrag abdecken, und die Bedienung müsste nicht aus eigener Tasche für den Verlust aufkommen. Würde der Fehlbetrag das monatliche Mankogeld übersteigen, käme es auf die genaue Vereinbarung an, wie mit dem überschießenden Betrag umgegangen wird. --- ## 4. Krankheit - Im Entgeldfortzahlungsgesetz (EntFG) geregelt - 6 Wochen lang vollen Lohn (Sofern 4 Wochen gearbeitet) - Bei unregelmäßigen Lohn zählt Durchschnitt letzten 13 Wochen - Krankmeldung ab Tag 1 möglich - Inhalt der Krankmeldung muss nicht erklärt werden Note: - Krankenkassen Brauchen oft etwas länger Bescheide zu übermitteln, Arbeitgeber muss informiert werden --- ## 5. Urlaub + Anzahl Urlaubstage + Urlaubsanspruch + Hinweis Urlaubsgeld & Urlaubsentgelt + Lohnfortzahlung an Arbeitstagen + Sonstiges Urlaub ---- ### Anzahl Urlaubstage - 4 Wochen Urlaub (Bei 5 Werkstagen pro Woche) - Urlaub ist Bezahlt - Mehr Urlaub durch Vertrag / Tarif / Überstunden möglich Note: Gesetzestext geht von 6 Tagen Arbeit in 7-Tage Woche aus... ---- ### Urlaubsanspruch - Anspruch ab Zweiten Arbeitsmonat - \< 6 Monaten -> Anspruch entsprechend der gearbeiteten Monate - \> 6 Monate -> Voller Anspruch ---- ### Hinweis Urlaubsgeld & Urlaubsentgelt - *Urlaubsentgelt*: Lohnfortzahlung im Urlaub - *Urlaubsgeld*: Freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, kein gesetzlicher Anspruch - *Urlaubsabgeltung*: Auszahlung verblebenden Urlaubs bei Vertragsende Note: - https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/urlaubsentgelt-urlaubsgeld-und-urlaubsabgeltung-was-ist-der-unterschied/ ---- ### Lohnfortzahlung an Feiertagen - Wenn regulär an dem Tag Arbeit -> Reguläre Lohn Zahlung - Arbeit -> Feiertagszuschlag, Freier Ausgleichstag ---- ### Sonstiges Urlaub - Krankheit --> Im Urlaub Krank beendet den Urlaub und startet Krankheitstag - Ende Arbeitsverhältnis und noch Urlaub - Als Lohn auszahlen - Verjährt Jährlich im März des nächsten Jahres --- ## 6. Arbeitsschutz + Allgemeines Arbeitsschutz + Definition Unfall + Berufskrankheit + Wegunfall, Arbeitsunfall + Schwarzarbeit ---- ### Allgemeines Arbeitsschutz I - Jeden Unfall dokumentieren lassen (Egal wie unbedeutend) - Recht auf Belehrung - Chef\*innen sollten Gefahrenanalyse erstellt haben - Arbeiter haben Vorschlagsrecht (Wichtig für Schmerzgeld etc.) - Anspruch auf ausführliche Belehrung ---- ### Allgemeines Arbeitsschutz II - Chronische Faktoren - Sonnenbelastung - Höhe, Tiefe, Zwangshaltung - Schwere Maschinen / Geräte - ... - Beschwerderecht --> Gilt wenn Offensichtliche Gefarhren nicht verhindert, vermindert werden - Berufsgenossenschaft ist Freund und Helfer (Theoretisch) Note: BG verhält sich wie/ ist ein privater Versicherungskonzern der sehr ungern zahlt. Wenn Gefahren am Arbeitsplatz eine Finanzielles Risiko darstellen wo sie Krankengeld zahlen müssten machen sie was, ansonsten nicht... ---- ### Was zählt als Unfall (Im Sinne des Rechts) > Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen. ---- ### Berufskrankheit - Krankheiten die durch dauerhafte Berufliche Belastung (mit-) verursacht werden - Beispiel: - Lärmschwehrhörigkeit (Industrie, Lehrer) - Wirbelsäulen Verletzung durch Heben - Meldepflichtig, muss geprüft werden, Krankheit muss als Berufskrankheit geführt werden - Sehr breiter Katalog an Folgen (...) Note: https://www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de/lexikon/berufskrankheit ---- ### Wegunfall, Arbeitsunfall - Alles immer dokumentieren - Der Weg zur Arbeit und verbundene Wege sind durch die Arbeit versichert - Private "Umwege" nullifizieren den Anspruch Note: - Privater Umweg wenn er nichts mit Arbeit zu tun hat (Auslegungs Sache von Richter) --- ## 7. Kündigung + Kündigungsformen + Kündigungsschutz in größeren Betrieben + Fristen Kündigung + Kündigungsschutzklage ---- ### Kündigungsformen - **NUR** in Schriftofrm auf Papier rechtskräftig (§623 BGB) - Rechtswiedrigen Kündigungen sollten widersprochen werden (In Wort und Tat, am besten schriftlich) ---- ### Kündigungsschutz in größeren Betrieben - Betriebe mit dauerhaft (>6 Monate), mehr als 10 Mitarbeiter - Genaue Gründe sind notwendig (Fehlverhalten, Fehlende kompetenzen) Note: Teilzeit gilt Verhältensmäßig zu Vollzeit Angestellten (Maßstab ~40h) ---- ### Fristen Kündigung - Fristlose Kündigung nur möglich wenn Arbeitsverhältniss "unzumutbar" - Normalerweise nur mit Abmahnung vorher möglich (Außnahme sind Vergehen wie Körperverletztung) ---- ### Kündigungsschutzklage - Möglich innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Zustellung - Bei Erfolg weiter eingestellt und Lohn Nachzahlung - Endet meist (in kleineren Firmen) mit Schlichtung (Privat geklärt oder Arbeitsgericht Erste Instanz) --- ## 8. Schwarzarbeit - Schwararbeit ~= Steuerhinterziehung - Arbeitsverhältnis gilt als Mündlicher Arbeitsvertrag (In voller Form) - Sehr schwer "Rechte" einzuforden - Wenn parallel Sozial Leistungen -> Zusatzleistung verheimlicht -> Strafbar --- ## 9. Minijob + Definition + Diskriminierungsverbot + Befreiung von Rentenversicherung ---- ### Definition Minijob - Minijob = geringfühgige Beschäftigung - 2026: 603€ max (gekoppelt an Mindestlohn) - Steuerfrei wenn Befreiung zur Rentenversicherung beantragt wird - Arbeitgeber zahlt in Kranken-& Rentenversicherung Note: - Berechnung von Minijob ist bei etwa 43,3 Stunden Mindestlohn **pro Monat** - Quellen - https://www.anwalt.org/minijob/ - https://www.arbeitsrechte.de/minijob/ ---- ### Minijob Diskrimierungsverbot - Gelten als Teilzeitbeschäftigte (Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)) - "Ein teilzeitbeschäftiger Arbeitsnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeit- beschäftiger Arbeitnehmer […]" - § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ---- ### Befreiung von Rentenversicherung - Befreiung nur möglich, wenn Monatslohn ≤ 450 € und keine andere Versicherungspflicht - Minijobber sind **nicht befreit**, sondern **versicherungspflichtig** - Beitrag: 18,6 % (14,6 % Arbeitnehmer + 4 % Arbeitgeber) - Arbeitgeber zahlt 4 %, Arbeitnehmer 14,6 % (nicht 3,6 %) --- ## 10. Gemeinsam mehr ![](https://pad.fau.org/uploads/ab32f36b-5f58-4e15-97d6-40e49f0d3998.png =500x) ---- ### Gewerkschaften in Göttingen | Gewerkschaft| Link | | -------- | -------- | | FAU Göttingen | https://goettingen.fau.org/ | | IG Metall | https://www.igmetall-sued-niedersachsen-harz.de/ | | Verdi | https://region-s-o-n.verdi.de/ueber-uns/geschaeftsstellen/goettingen | | GEW | https://www.gew-goettingen.de/ | ... viele Mehr ---- ### Gewerkschaftliche Beratung Die Gewerkschaftliche Beratung findet jeden letzten Montag im Monat um 19 Uhr im FAU-Lokal (Obere-Masch Str. 10, 37073 Göttingen) statt. Bevor du kommst melde dich bitte per Mail an: faugoe-beratung@fau.org https://goettingen.fau.org/beratung/ ---- ## Mitglied werden - Basisdemokratisch - Keine Bezahlten Funktionäre - Mehr als Gewerkschaft - --> https://goettingen.fau.org/mitglied-werden/ --- ## 11. Sonderfälle + Freiwilligendienst + Beamte + Kirche + Auszubildene + Militär + Werkstädte (Menschen mit Behinderung) + Langzeitarbeitslose ---- ### Freiwilligendienst - Gewerkschaften decken FÖJ/FSJ/FKJ... so gut wie garnicht ab - Durch befristetes Verhältnis schwierig langfristig zu organisieren - Oft frisch aus der Schule und "gut ausbeutbar" ---- ### Beamte - Höheres Gehalt, weniger Abgaben - Niemals wirklich in Rente (Immer Abrufbar durch den Staat) - Kein Streikrecht, Eingeschränkte Redefreiheit ---- ### Kirche - Arbeitsverhältnisse unterliegen kirchlichem Recht (§ 136 BGB). - Kein Streikrecht, kein Kündigungsschutz wie bei anderen. ---- ### Auszubildene - Gilt besonders - Berufsbildungsgesetz (BBig) - Bei Minderjähren -> Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Ausbildene bekommen keinene Mindestlohn trotz gleicher Arbeit ---- ### Militär - Beamtenstatus + : - Kein - Streikrecht - Kündigungsschutz oder Kündigung - Arbeitszeitgestaltung - Tarifverträge, Kollektivverhandlungen - Recht auf Arbeitsplatzschutz Note: - Strafen gehen meist von 1-10 Jahren Gefängniss, im Kriegsfall bis 15 Jahre - + die Standart Probleme die Krieg und ein extrem hierachischer Arbeitgeber mit problematischer Arbeitskultur so mit sich bringt ---- ### Werkstätten (Menschen mit Behinderung) - § 15 SGB IX: Kein Mindestlohn - Theoretisch Gesetzliche Mindeststandards für Arbeitsbedingungen. - Keine Sozialversicherungspflicht für Arbeitgeber - Meist starke Ausbeutung ---- ### Langzeitarbeitslose - Kein Anspruch auf Mindestlohn (Tarifvertrag sorgt wieder für ordentlichen Lohn wenn vorhanden) - Status wird revidiert nach 6 Monaten Arbeit - De-Fakot Errichtung von 2 Klassengesellschaft an Arbeitssuchenden Note: - Status nach 12 Monaten ohne Arbeit - Eingeführt durch Druck von Arbeitgeberverbänden - Frank Jürgen (Bundesagentur Arbeit): "[...] Das Menschen die länger nicht gearbeitet haben sich den Mindestlohn erstmal verdienen müssen..." - Quellen: - https://www.arbeitsvertrag.org/mindestlohn-langzeitarbeitslose/ - https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/langzeitarbeitslos/ --- ## 12. (Schein-) Selbstständigkeit + Rechte Selbstständigkeit + Merkmale Scheinselbständigkeit + Folgen Scheinselbständigkeit ---- ### Rechte Selbstständigkeit - Eigenverantwortliche Tätigkeit ohne Weisungsgebundenheit - Freie Gestaltung von Arbeitszeit, -ort und -methoden - Kein Anspruch auf das was Sonst der Arbeitgeber erledigen müsste Note: Ähnliches Problem mit Kollektiv Betrieben ---- ### Merkmale Scheinselbständigkeit + Verpflichtung allen Weisungen Auftragber zu folgen + Fixe Arbeitszeiten + Regelmäßige, Häufige Berichte an Auftraggeber + Keine eigenen Räume + Verpflichtung durch Auftraggeber zu bestimmten Tools Note: - https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/scheinselbststaendigkeit.html - Gibt keine fixe Liste an Punkten ab denen das eintritt, Auslegungssache ---- ### Folgen Scheinselbständigkeit - Anerkennung als abhängig Beschäftigter durch Sozialversicherungsträger oder Gericht - --> Gilt als Arbeitnehmer – trotz Werkvertrag - Anspruch auf alle Arbeitnehmerrechte: - Sozialversicherungspflicht - Rückwirkende Zahlungen möglich (z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsansprüche) --- ## 13. Versicherungen - Rentenversicherung - Krankenversicherung ---- ### Rentenversicherung - 3,6% Eigenanteil, 15% Arbeitgeberanteil - Anteil der Einzahldauer und der eingezahlten Beträge zählen - Wenn weniger als 175€ verdient wird muss die Differenz zwischen dem Lohn und 175€ mit 18,6% selber gezahlt werden ---- ### Krankenversicherung - Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert - Minijobber: Versicherungspflichtig (über Arbeitgeber) - Krankengeld ab 6. Tag Krankheit (§ 56 SGB V) - Krankenkasse zahlt 70–100 % des Krankengeldes --- ## 14. Kollektives Arbeitsrecht + Betriebsrat, Personalrat, Jugendauszubildendenvertretung... + Betriebsgruppen + Gewerkschaften + Streiks... ---- ### Betriebsrat - Soll Arbeitenden vor dem Chef vertreten - Wird alle 4 Jahre gewählt - Ehrenamt aber mit gewissen Freiheiten - Gewisse Maßnahmen/Änderungen müssen mit Betriebsrat besprochen werden - Sehr mächtiges Werkzeug Note: Leider nicht immer gute Menschen da drin ---- ### Berufsgenossenschaft - Träger der gesetzlichen UNfallversicherung für Private Unternehmen und deren Beschäftigte - Jeder Angestellte eines privaten Konzerns hat ein BG - Zahl Krankengeld etc. ---- ### Betriebsgruppen - Wenig Rechte und Pflichten - Können (mit Gewerkschaft) Haustarife, Mitsprache etc. erkämpfen - Brauchen Solidarische Gewerkschaft ---- ### Gewerkschaften [Vortrag Gewerkschaften](https://pad.fau.org/p/3QnIZbgF0m#/) ---- ### Streiks... [Vortrag Streikrecht](https://pad.fau.org/p/wZV-tR_1lQ#/)
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